Abgelehnte Bauanträge

Die Ablehnung von Bauanträgen kann aus den verschiedensten Gründen geschehen. In diesem Fall erhält der Bauherr einen schriftlichen Ablehnungsbescheid samt einer Rechtsbehelfsbelehrung vom Bauamt.

Innerhalb von vier Wochen kann der Bauherr nun ein Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung des Bauantrages anstreben, wo bei für erfolglose Widersprüche gegen abgelehnte Bauanträge jedoch ernaute Gebühren anfallen, die sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand richten.

Wir haben bereits in vielen Fällen bereits abgelehnte Bauanträge zum Erfolg geführt, und damit für die Bauherren die Aufgabe des Bauvorhabens, die nochmalige Einreichung der Bauanträge unter geänderten Bedingungen und den damit verbundenen finanziellen Mehraufwand abgewendet.

Selbstverständlich beraten wir Sie auch bereits im Vorfeld der Planung Ihrer Bauvorhaben bezüglich aller relevanten Aspekte, um eine Ablehnung Ihres Bauantrages zu verhindern – kontaktieren Sie uns jederzeit gern per Telefon, Email oder Kontaktformular für eine persönliche Beratung.